AGB

AGB

  1. Der Auftrag wird von Tiersitting-Küng nach bestem Wissen und Gewissen, Treu und Glauben und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ausgeführt.
  2. Tiersitting-Küng muss alle relevanten Informationen vom Auftraggeber erhalten, damit eine sorgfältige Auftragsausführung gewährleistet wird.
  3. Wichtig ist, das alle Betreuungsutensilien (Futter, Katzensand, Streu, Heu, Pellets) in genügender Menge vorhanden sind. Besen, Wüscherli, Haushaltpapier und Reinigungsmittel sollten ebenfalls bereitliegen. Falls etwas gekauft werden muss, gehen die Kosten (Beleg) zu Lasten des Arbeitgebers.
  4. Die schriftliche Auftragserteilung ist verbindlich, Tiersitting-Küng wird jedoch keine Kosten erheben, wenn der Auftrag telefonisch annulliert wird.
  5. Ich behalte mir vor, Betreuungsaufträge auch nach einem unverbindlichen Kennenlerngespräch ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Ebenso ist eine bereitserfolgte Betreuung keine Garantie für weitere Betreuungsaufträge.
  6. Tiersitting-Küng steht es bei einer allfälligen Verhinderung frei zur Erfüllung des Betreuungsauftrages eine Fachperson ihres Vertrauens einzusetzen.
  7. Alle Angaben, werden vertraulich behandelt. Ebenso verpflichte ich mich, niemanden während der Betreuungszeit Zutritt in Ihre Wohnung/Haus zu gewähren.
  8. Der Zugang zum Wohnobjekt muss immer sichergestellt sein. Tiersitting-Küng muss vor Auftragsbeginn im Besitz eines Schlüssel sein (Schlüsselübernahme wird auf dem Auftragsformular quittiert und die Rückgabe auf der Rechnung/Quittung vermerkt).
  9. Die Schlüsselrückgabe erfolgt nach sofortigem Auftragsende, wie auf dem Auftragsformular notiert, persönlich oder in den Briefkasten, letzteres jedoch erst wenn Sie wieder zuhause angekommen sind.
  10. Um sicher zu gehen, dass Ihr Tier nach Ihrer Rückkehr wieder sicher versorgt wird, erwartet Tiersitting-Küng eine kurze Mitteilung per SMS, WhatsApp oder Telefon.
  11. Ist der Auftraggeber aus irgendeinem Grund verhindert, die Rückreise anzutreten, ist dies umgehend Tiersitting-Küng mitzuteilen. Tiersitting-Küng wird die Versorgung ihrer Haustiere weiterhin gewährleisten, bis Sie wieder zuhause sind.
  12. Tiersitting-Küng erwartet das Nagetiere, die in Käfigen gehalten werden, in frisch ausgemisteten Ställen in meine Obhut übergeben werden. Ebenso sollten alle Tiere in einem gesunden Zustand in meine Betreuung übergeben werden, ausgenommen sind natürlich chronisch kranke Tiere.
  13. Sollte ein Sachschaden entstehen, der durch Tiersitting-Küng entstanden ist, wird dies durch die Betriebshaftplichtversicherung gedeckt. Entstehen Schäden während der Betreuungszeit durch Erbrochenem, Exkremente, Blut von Geschenken wie Mäusen oder Vögeln, z.B. auf Teppichen oder Parkettböden, wird jegliche Haftung abgelehnt. a) Für Freigängerkatzen wird keine Haftung übernommen, deren mögliche Verursachung Z.B. Unfällen, Fernbleiben, Verschwinden etc. b) ebenso wird jegliche Haftung abgelehnt die von Putzpersonal und allenfalls mitwirkenden Nachbarn oder Verwandten verursachten Schäden, offen gelassenen Fenster, Haustüren, Balkontüren, WC-Deckel etc.
  14. Bei chronisch kranken und alten Tieren, ist es zwingend, wenn die zu betreuenden Haustiere sozialisiert bzw. gut anzufassen sind und diese das Prozedere bereits kennen. Ansonsten ist es für mich, als fremde Person, schwierig bis fast unmöglich Medikamente etc. einzugeben. Ebenso muss der Hygienestandart im normalen Masse erfordert sein, z.B. bei Inkontinenz etc. Es ist zwingend dies vor Auftragsvereinbarung mitzuteilen, bei Neukunden muss ich ein solcher Auftrag ablehnen.
  15. Falls das betreute Tier verunfallt oder erkrankt, wird der Besitzer sofort informiert. Der im Auftragsformular ausgeführten Tierarzt kontaktiert und zusammen mit dem Auftragsgeber eine sofortige Lösung per Telefon, WhatsApp, SMS oder per Mail gefunden. Ist der TA nicht erreichbar oder abwesend, wird der Tierarzt meines Vertrauens (Nicole Hager, Gossau ZH) oder der Notfallarzt aufgesucht. Die daraus folgenden Kosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers. (TA Besuch innerhalb der Betreuungszeit sind in der Regel Kostenlos)  Transport TA             bis 10 Km          CHF 60.-        /           Transport TA           bis 20 Km         CHF 80.-
  16.  Kommt es während einer Betreuungszeit zu einem Todesfall eines Tieres, dann werde ich Sie umgehend     Informieren, des Weiteren werde ich nach Ihren Wünschen vorgehen. Sollte ein Tier eingeschläfert werden, wird dies mit Rücksprache von Ihnen geschehen. Sie können sich sicher sein, dass ich Ihr Liebling bis zum Ende würdevoll begleiten werde.
  17. Ich lehne jegliche Haftung ab, falls irgendwelche Pflanzen etc eingehen.
  18. Bezahlung: Bei Neukunden immer Bar bei Schlüsselübergabe. Stammkunden per Rechnung innerhalb 10 Tagen.
  19. Aus Tierschutzgründen werden wir keine Betreuungsaufträge alle zwei oder drei Tagen annehmen.

Die AGBs sind unter www.tiersitting-kueng.ch einzusehen.

Änderungen und Ergänzungen am Inhalt bleiben jederzeit vorbehalten.